Es mag verlockend sein, per Copy & Paste Texte für den eigenen Internet-Auftritt zu übernehmen. Aber lohnt sich das Schmücken mit fremden Federn? Nein, aus zwei Gründen. Der erste Grund ist vielen klar: Die eigenen Worte passen viel besser zum Unternehmen oder Projekt als irgendetwas Zusammenkopiertes. Für die eigene Zielgruppe formulierte Überschriften, Beschreibungen und Inhalte wirken einfach authentischer und glaubwürdiger. Den zweiten Grund, der für das Selberschreiben – oder das beauftragte Schreibenlassen – spricht, blenden leider viele aus: Nutzungsrechte und Urheberrechte können verletzt werden.
Auch Texte im Internet haben Rechte
Selbst eine korrekte Angabe der Quelle mit Urheber bzw. Autor reicht nicht aus, um einen Text aus dem Internet übernehmen zu dürfen. Ein Nutzungsrecht muss vereinbart werden. Und keinesfalls damit warten, bis man ertappt wird. Denn auch im Internet gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Niemand möchte Post wegen einer solchen juristischen Zwistigkeit erhalten oder eine hohe Lizenznachforderung bezahlen müssen (was bei Presse-Artikeln üblich ist).
Zitieren kann sinnvoll sein
Falls es inhaltlich Sinn macht, kann aus einem interessanten Text – beispielsweise aus einem Artikel – wörtlich zitiert werden. Eine kurze Passage, wenige Sätze sind möglich, das Zitat muss als solches erkennbar sein. Dazu ist der Urheber bzw. die Quelle eindeutig zu nennen. Ist der Beitrag, aus dem das Zitat stammt, im Internet verfügbar, kann auch dorthin verlinkt werden. Dass der Link funktioniert, sollte im Sinne der Website-Besucher regelmäßig geprüft werden.
Oder doch – ganz offiziell – mit fremden Federn schmücken?
Falls ein Zitat allein nicht reicht, z.B. weil der im Netz gefundene Beitrag nur als Ganzes interessant ist, steht der direkte Kontakt zum Urheber offen. Dann wird ein Nutzungsentgelt vereinbart, oder das Ganze ist vielleicht sogar kostenfrei: Auf jeden Fall ist das Unternehmen mit einer schriftlichen Vereinbarung auf der rechtlich sicheren Seite. Womöglich kann der Autor auch einen Gastbeitrag zu den gewünschten Inhalten verfassen, für die Content-Strategie kann sich das ebenfalls auszahlen.
Auch wenn „alle“ doch „immer“ mit Copy & Paste arbeiten: Spätestens jetzt wissen Sie Bescheid und kennen die Fallstricke. Nun noch eine Schlussbemerkung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann sie auch nicht ersetzen. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie Ihre Texte und Inhalte rechtssicher prüfen lassen.
Addendum 11.09.2015: Diese Woche bin ich über einen Beitrag von Douglas Karr im MarketingTechBlog gestolpert, der die Sicht eines Intensiv-Schreibers spiegelt, der immer wieder über Plagiate stolpert, ob seiner eigenen Inhalte oder des Contents anderer. Lesenswert und vom Dezember 2014: https://www.marketingtechblog.com/content-integrity/
Addendum 21.09.2015: ein aktuelles Urteil in Sachen Copy & Paste fremder Texte – danke an e-Recht24.
Es mag verlockend sein, per Copy & Paste Texte für den eigenen Internet-Auftritt zu übernehmen. Aber lohnt sich das Schmücken mit fremden Federn? Nein, aus zwei Gründen. Der erste Grund ist vielen klar: Die eigenen Worte passen viel besser zum Unternehmen oder Projekt als irgendetwas Zusammenkopiertes. Für die eigene Zielgruppe formulierte Überschriften, Beschreibungen und Inhalte wirken einfach authentischer und glaubwürdiger. Den zweiten Grund, der für das Selberschreiben – oder das beauftragte Schreibenlassen – spricht, blenden leider viele aus: Nutzungsrechte und Urheberrechte können verletzt werden.
Auch Texte im Internet haben Rechte
Selbst eine korrekte Angabe der Quelle mit Urheber bzw. Autor reicht nicht aus, um einen Text aus dem Internet übernehmen zu dürfen. Ein Nutzungsrecht muss vereinbart werden. Und keinesfalls damit warten, bis man ertappt wird. Denn auch im Internet gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Niemand möchte Post wegen einer solchen juristischen Zwistigkeit erhalten oder eine hohe Lizenznachforderung bezahlen müssen (was bei Presse-Artikeln üblich ist).
Zitieren kann sinnvoll sein
Falls es inhaltlich Sinn macht, kann aus einem interessanten Text – beispielsweise aus einem Artikel – wörtlich zitiert werden. Eine kurze Passage, wenige Sätze sind möglich, das Zitat muss als solches erkennbar sein. Dazu ist der Urheber bzw. die Quelle eindeutig zu nennen. Ist der Beitrag, aus dem das Zitat stammt, im Internet verfügbar, kann auch dorthin verlinkt werden. Dass der Link funktioniert, sollte im Sinne der Website-Besucher regelmäßig geprüft werden.
Oder doch – ganz offiziell – mit fremden Federn schmücken?
Falls ein Zitat allein nicht reicht, z.B. weil der im Netz gefundene Beitrag nur als Ganzes interessant ist, steht der direkte Kontakt zum Urheber offen. Dann wird ein Nutzungsentgelt vereinbart, oder das Ganze ist vielleicht sogar kostenfrei: Auf jeden Fall ist das Unternehmen mit einer schriftlichen Vereinbarung auf der rechtlich sicheren Seite. Womöglich kann der Autor auch einen Gastbeitrag zu den gewünschten Inhalten verfassen, für die Content-Strategie kann sich das ebenfalls auszahlen.
Auch wenn „alle“ doch „immer“ mit Copy & Paste arbeiten: Spätestens jetzt wissen Sie Bescheid und kennen die Fallstricke. Nun noch eine Schlussbemerkung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann sie auch nicht ersetzen. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie Ihre Texte und Inhalte rechtssicher prüfen lassen.
Addendum 11.09.2015: Diese Woche bin ich über einen Beitrag von Douglas Karr im MarketingTechBlog gestolpert, der die Sicht eines Intensiv-Schreibers spiegelt, der immer wieder über Plagiate stolpert, ob seiner eigenen Inhalte oder des Contents anderer. Lesenswert und vom Dezember 2014: https://www.marketingtechblog.com/content-integrity/
Addendum 21.09.2015: ein aktuelles Urteil in Sachen Copy & Paste fremder Texte – danke an e-Recht24.